Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, welcher als kollektiv Organ die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Dabei handelt es sich um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das in der Beratung sowie Vertretung der Gremien neben dem juristischen Know-how und viel Feingefühl vom Rechtsbeistand verlangt.
Über dieses verfügt Rechtsanwältin Ringeisen aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit sowie als Referentin bei Fortbildungsträgern "Schulungen für Betriebsräte". Entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit ist insbesondere die Kommunikation, Willensbildung sowie Strategiebildung innerhalb des Gremiums.