Das Pferderecht ist keine eigene Rechtsmaterie, sondern zählt zum allgemeinen Zivilrecht.
Nach § 90 a BGB sind Tiere zwar keine Sachen, jedoch werden die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf diese angewendet. Somit werden unter anderem die Regelungen des Kaufrechtes im Pferdekauf angewendet.
Diese Rechtsmaterie richtet sich an Reiter, Pferdezüchter, Reitvereine, Pferdehändler, Hufschmiede, Tierärzte und Pferdehalter.
Da ich selbst Pferdemensch und Reiterin bin, habe ich meine Leidenschaft mit meinem Beruf verbunden und freue mich, Ihnen auch in diesem speziellen Bereich helfen zu können.
Leistungen im Pferderecht: