Das Medizinrecht umfasst zum einen das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient, insbesondere das praxisrelevante Arzthaftungsrecht. Ebenso umfasst, ist die Haftung verwandter Berufszweige wie zum Beispiel das der Heilpraktiker, der Hebammen, der Heilhilfsberufe sowie der Psychotherapeuten.
Zum anderen beinhaltet das Medizinrecht das Arzneimittelrecht, das Apothekenrecht, das Medizinprodukterecht, das Approbationsordnungsrecht der Ärzte, das Transfusionsrecht, das Krankenhausrecht sowie das Pflegeberufsrecht.
Leistungen im Medizinrecht sind vorallem: